Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1.) Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Sämtliche Geschäftsbedingungen zwischen der disFruta Fruchtimport GmbH und deren Kunden unterliegen ausschließlich den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2 Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Ergänzungen und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

2.) Angebot, Bestellung und Vertragsabschluss

2.1 Preisangaben und Angebote sind freibleibend. Alle Preise sind Tagespreise, sofern nichts anderes in Schriftform vereinbart ist.
2.2 Unser Lieferschein und unsere Rechnung gelten als verbindliche Auftragsbestätigung.
2.3 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware zu erwerben.
2.4 Für Übertragungsfehler bei der Bestellung per Fax oder Email übernimmt die disFruta Fruchtimport GmbH keine Haftung.

3.) Lieferbedingungen

3.1 Lieferungen erfolgen zu den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Bedingungen an die vom Käufer (Kunden) angegebenen Lieferanschrift.
3.2 Selbstabholung durch den Kunden ist nach Absprache möglich.
3.3 Ereignisse höherer Gewalt, auch wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten, berechtigen uns, die Lieferzeit um die Dauer der Verhinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von zwei Tagen hinauszuschieben.
3.4 Nimmt der Käufer, die von ihm bestellte und zur rechten Zeit an den rechten Ort und ohne Mängel gelieferte Ware nicht an, muss ein gesonderter Grund vorliegen. Die Liefer- und Speditionskosten hat der Käufer zu tragen.
3.5 Wird die Ware vom Kunden nicht angenommen, behalten wir uns das Recht vor, die Ware in eigener Verwahrung zu lagern und den Käufer mit den Kosten zu belasten.

4.) Zahlungsbedingungen, Preise

4.1 Die Verkaufspreise verstehen sich als Bruttopreis in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlich geschuldeter Höhe. Sämtliche Forderungen haben ohne jeglichen Abzug zu erfolgen; die Zahlungsfristen/Daten sind den jeweiligen Rechnungen zu entnehmen.
4.2 Erfolgt der Ausgleich der Forderung nicht unverzüglich nach der Mahnung, so können alle übrigen noch nicht fälligen Forderungen gegen den Abnehmer fällig gestellt werden.
4.3 Bei verspäteter Zahlung hat der Käufer sämtliche Auslagen, Gebühren und Kosten zu tragen. Diese können, nach Wahl der disFruta Fruchtimport GmbH, dem Kunden pauschal in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung gestellt werden. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens behält sich die disFruta Fruchtimport GmbH vor.
4.4 Die disFruta Fruchtimport GmbH behält sich vor Kundenforderungen an einen Factor abzutreten. Die disFruta Fruchtimport GmbH wird dem Kunden die Abtretung unverzüglich anzeigen. Zahlungen des Kunden auf die abgetretenen Forderungen sind mit schuldbefreiender Wirkung nach der Abtretungsanzeige nur noch an den Factor möglich. Ein Widerspruch des Kunden gegen die Abtretung ist ausgeschlossen.

5.)Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Forderungen im Eigentum der disFruta Fruchtimport GmbH. Verhält sich der Käufer vertragswidrig und kommt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist die disFruta Fruchtimport GmbH berechtigt vom Vertag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5.2 Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes ist der Käufer zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware berechtigt. Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterveräußerung tritt der Käufer bis zur Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsbetrages ab.
5.3 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Beschädigung oder Vernichtung der noch in unserem Eigentum befindlichen Ware muss uns unverzüglich mitgeteilt werden.

6.) Gewährleistung

6.1 Mängel und Reklamationen müssen innerhalb von 6 Stunden nach Empfang der Ware erhoben werden. Die bemängelte Ware und die dazugehörenden Lieferscheine sind zur Verfügung zu halten. Bestehen die Mängel zu Recht, so können wir nach unserer Wahl Ersatz liefern oder eine Gutschriftserteilung vornehmen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7.) Auslandslieferungen

7.1 Auf Verträge mit ausländischen Verkäufern findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

8.) Gerichtsstand und Erfüllungsort

8.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Duisburg